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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Personen, die die Autohaus Kummich GmbH auf Verstöße hinweisen, werden vor Benachteiligungen geschützt. Zu diesem Zweck hat die Autohaus Kummich GmbH eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet, zu der Sie vertraulich Kontakt aufnehmen können.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage der Meldestelle bilden folgende Rechtstexte:
- die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblower-Richtlinie“)
- das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)
Wer kann Verstöße melden?
Die Meldestelle steht Beschäftigten und Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung zur Autohaus Kummich GmbH stehen, offen. Der Bereich von Personen, dessen Hinweise nach dem Gesetz geschützt sind, ist sehr weit gefasst. Neben Arbeitnehmern sind auch die Hinweise von Auszubildenden, Praktikanten, aber auch ehemalige Arbeitnehmer, Lieferanten und Selbstständige geschützt.
Im Gesetz ist vorgesehen, dass Hinweisgeber keinerlei Repressalien oder Nachteile in Kauf nehmen müssen, weil sie etwas Sensibles gemeldet haben.
Hinweisgeber werden also durch das Gesetz davor geschützt, Nachteile wie eine Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung, geänderte Aufgabenübertragung, Rufschädigung, Disziplinarmaßnahmen, Diskriminierung oder Mobbing befürchten zu müssen, weil sie einen Missstand im Unternehmen aufgedeckt haben.
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Nach § 2 HinSchG fallen Hinweise unter den Schutzbereich des Gesetzes, wenn sie auf Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind, hinweisen. Bei Verstößen gegen Strafvorschriften ist ein Hinweis auf alle Verstöße gegen deutsche Strafvorschriften von dem Gesetz geschützt. Bei Verstößen gegen bußgeldbewehrte Vorschriften besteht ein Schutz durch das Hinweisgeberschutzgesetz nur, wenn die Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben oder der Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Mitarbeitenden oder ihrer Vertretungsorgane dient. Insbesondere gehören dazu Verstöße gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz und gegen das Mindestlohngesetz.
Hinweise auf Verstöße, die nicht straf- oder bußgeldbewehrt sind, unterliegen demnach nicht dem Schutz des Gesetzes.
KONTAKT UND ARBEITSWEISE DER MELDESTELLE
Die Abgabe meines Hinweises kann erfolgen:
- digital/online: über QR Code
- digital/online: per Link
- schriftlich (Papier): per Formblatt oder formlos
- schriftlich (E-Mail): per Mail an hinweisgeber@kummich.de
- persönlich: pers. Gespräch unter Einhaltung „6-Augen-Prinzip“
- telefonisch: per Anruf unter +49 151 643 00 705 mit Mailbox Funktion
Das Verfahren bei internen Meldungen ist in § 17 HinSchG genau geregelt.
Die interne Meldestelle
- bestätigt den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen
- prüft, ob der gemeldete Verstoß in den Anwendungsbereich des HinSchG fällt
- hält mit der hinweisgebenden PersonKontakt
- prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung
- bittet Hinweisgeber erforderlichenfalls um weitere Informationen
- ergreift angemessene Folgemaßnahmen und
- gibt dem Hinweisgeber innerhalb von drei MonatenRückmeldung über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen und deren Gründe, soweit durch diese Rückmeldung die Ermittlungen oder beteiligte Personen nicht beeinträchtigt werden
- Dokumentation/Aufbewahrung mit Einwilligung des Hinweisgebers
(Einhaltung Datenschutz: Löschung 3 Jahre nach Abschluss)
Je nach Art der Vorwürfe, der Beweislage und den sonstigen Umständen kommen nach § 18 HinSchG insbesondere diese Folgemaßnahmen in Betracht:
- Durchführung interner Untersuchungen und Kontaktaufnahme mit Betroffenen
- Verweisung des Hinweisgebers an andere zuständige Stellen
- Abschließen des Verfahrens aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen
- Abgabe zwecks weiterer Untersuchungen an eine für interne Ermittlungen zuständige Einheit oder an eine zuständige Behörde
Meldestelle des Bundes
Statt sich an die interne Meldestelle der Autohaus Kummich GmbH zu wenden, können Sie sich mit jedem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.
Datenschutz
Im Rahmen des Meldeverfahrens werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG.